Gepanschte Kräuterbutter aus Margarine

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Sechzig Pizzabestellungen gab die Verbraucherzentrale NRW im April 2010 bei 39 Lieferdiensten, 15 Restaurants und sechs Pizza-Ketten in den Städten Düsseldorf, Bonn und Dortmund auf. Mittels dieser Stichproben sollte der Lieferservicce der Bringdienste überprüft werden. Doch bei den mit georderten Pizzabrötchen mit Kräuterbutter kamen die Konsumentenschützer auch gleich einer Verbrauchertäuschung auf die Spur.

Im Labor gingen die Tester bei 53 Proben den Inhaltsstoffen des würzigen Aufstrichs an die Substanz. Bei 22 Lieferungen, also 42 Prozent, hielt die gelieferte Kräuterbutter nicht, was ihre Fett-Bezeichnung eigentlich verspricht: nämlich reine Butter! Sechs der untersuchten Töpfchen wiesen ein Fettsäuremuster auf, das auf die Verwendung von Margarine statt Butter schließen ließ. Bei 16 Proben handelte es sich um einen Mix aus Margarine und Butter, bei dem der Margarineanteil zwischen 20 und 60 Prozent lag.

Kunden sollten darauf achten, dass sie sich nicht Margarine als Butter vorsetzen lassen und bei vermuteter Täuschung die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde einschalten. Bei der Kennzeichnung von Kräuterbutter sollten die Hersteller ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Vorgaben des Lebensmittelrechts berücksichtigen. Notwendig ist ferner eine strengere Kontrolle durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Die Verbraucherzentrale NRW leitet nun die zu beanstandenden Testergebnisse an die zuständige Lebensmittelüberwachungs zur rechtlichen Prüfung weiter.

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