Hast du in Eile die Wohnung verlassen, die Tür zugeknallt, leider ohne den Schlüssel mitzunehmen? Du bist nicht allein. Vor diesem Problem stehen viele Verbraucher. Die einzige Rettung ist häufig ein Schlüsseldienst. Damit du nicht in die Falle unseriöser Handwerker tappst, geben wir dir Tipps.
Foto:
Giulia Cappello
On
Erstens: Suche nach dem richtigen Anbieter!
Obwohl die Situation für dich bestimmt stressig ist, raten wir, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am besten solltest du im Internet ein bisschen länger recherchieren und einen lokalen Handwerker heraussuchen. Versuche zu überprüfen, ob der Handwerker sein Geschäft tatsächlich an der angegebenen Adresse hat. Vermeide die Unternehmer, die nur die Telefonnummer und keine Anschrift und Registerinformationen angeben.
Unser Tipp: Firmen mit 0900-Nummern oder mit Namen "AAA..." sind ein No-Go! Hier droht Abzocke. Vorsicht auch bei Firmen, die nur eine Mobilfunk- und keine Festnetznummer angeben.
Ein seriöser Schlüsselnotdienst wird von dir wissen wollen, ob du zugangsberechtigt bist. Es ist also OK, wenn der Schlüsseldienst nach der Anschrift in deinem Ausweis fragt.
Zweitens: Frag nach dem Preis!
Bei diesem Punkt ist wieder wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst solltest du dem Handwerker möglichst genau schildern, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Meistens reicht es, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Sag, was gemacht werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel für die Auswechslung eines ganzen Schlosses. Mit diesen Informationen kann ein seriöser Handwerker dir die geschätzten Gesamtkosten nennen - inklusive Anfahrtskosten und Stundensätzen.
Unser Tipp: Versuche, mit dem Schlüsseldienst einen Festpreis auszuhandeln. Das Öffnen einer Tür ist nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 100 Euro nicht überschreiten.
Drittens: Fordere eine Rechnung!
Für den meisten Ärger sorgen Schlüsseldienste, wenn sie überzogene Summen verlangen. Viele Firmen fordern, den Betrag sofort bar oder mit Karte zu bezahlen. Lass dich nicht austricksen! Fordere eine Rechnung mit allen Einzelposten und bezahle nur den vorher vereinbarten Betrag. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind übrigens nicht erlaubt!
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht) sind zulässig, aber sie dürfen 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten.
Hast du zu viel bezahlt? Du kannst in die Verbraucherzentrale kommen und deine Rechnung prüfen lassen. Richtige Wucher-Schlüsseldienste sind allerdings häufig nicht mehr erreichbar und das Geld sehr schwierig zurückzubekommen.
Einen weiteren Text zum Thema „Schlüsseldienste“ und eine Kurzinformation auf Arabisch und Türkisch kannst du hier lesen.
Foto: krugli / stock.adobe.com
Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.
Wegen Mahngebühren: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Shurgard ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Shurgard abgemahnt. Grund sind die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro. Der vzbv hält diese für unzulässig. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, lesen Sie hier.
Foto:
tonstock / stock.adobe.com (mithilfe von KI generiert)
Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie
Facebook und Instagram informieren über Änderungen ihrer Richtlinien. Was Sie dort posten, soll als Trainingsmaterial für Metas KI-Generatoren verwendet werden. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Änderungen ab 1. Juli 2024
Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Ab 1. Juli müssen Anbieter von Pflegehilfsmitteln qualifiziert beraten.